Die Schule für Kranke in Bayern

 

Die erschwerte Lebenssituation kranker Kinder und Jugendlicher stellt die Schule für Kranke bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags vor besondere Anforderungen.

Im Mittelpunkt der pädagogischen Überlegungen steht der Schüler in seiner momentanen Lebenssituation mit seiner Krankheit mit seinen individuellen Bedürfnissen.

Die Aufgabe des Unterrichts ist demnach, Krankheitsbewältigung und Bildungsauftrag als Einheit zu betrachten.

Dieses Ziel wird durch sonderpädagogische Förderung im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzepts durch die Erfüllung folgender Aufgaben erreicht:

1. Wissenvermittlung
2. Leistungsfeststellung und Leistungsbeobachtung
3. Krankenpädagogische Aufgaben
4. Umfeldarbeit

 

Die Schule für Kranke im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern
(Krankenhausschulordnung - KraSO)

Die Weiterentwicklung der Schule für Kranke (Kultusministerielles Schreiben)

Verordnung über den Hausunterricht